Tagesgeld |
für 24 Stunden | EUR 26,40 |
länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal EUR 26,40) | EUR 2,20 |
Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Tagesgeld weniger als EUR 26,40 ist, je | EUR 13,20 |
|
Nächtigungsgeld |
ohne Nachweis inkl. Frühstück | EUR 15,00 |
– nach Belegabrechnung – voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis |
|
Kilometergeld |
Zur Vereinfachung der Lohnverrechnung besteht für das als Kostenersatz vom Arbeitgeber verrechnete Kilometergeld eine Aufrundungsmöglichkeit auf volle Cent wie folgt: |
| Werbungskosten Betriebsausgaben | Kostenersatz an Dienstnehmer |
PKW und Kombi | EUR 0,356 | EUR 0,36 |
Motorrad bis 250 cm3 | EUR 0,113 | EUR 0,11 |
Motorrad über 250 cm3 | EUR 0,201 | EUR 0,20 |
Fahrrad bis 5 km | EUR 0,233 | EUR 0,23 |
Fahrrad ab 5 km | EUR 0,465 | EUR 0,47 |
Für Tages- und Nächtigungsgelder gilt der Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten (BGBl. II Nr. 434/2001).
Beträgt die Reisedauer unter fünf Stunden steht kein Tagesgeld zu. Bei über fünf bis acht Stunden beträgt das Tagesgeld 1/3, über acht bis zwölf Stunden 2/3 des Tagesgeldes, über zwölf Stunden das volle Tagesgeld. Bei einem Arbeitsessen pro Tag ist das Tagesgeld um 2/3 zu kürzen.