Arbeitgeber soll Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren. Wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeit für bis 14-Jährige hat und in einem nicht-versorgungskritischem Bereich arbeitet.
Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage