Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

Startups

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Service – Info- und Checklisten

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Kategorien: Info-Corner , Informationen

 

Dienstvertrag

Freier Dienstvertrag

Werkvertrag

Geschuldet wird

Arbeitsleistung, kein Erfolg

Arbeitsleistung, kein Erfolg

Ein bestimmter Erfolg (Werk)

Vertragsdauer

Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt

Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt

Zielschuldverhältnis: nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis

Anspruch auf Entgelt

für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit

für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit

nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes; Bezahlung nach Erfolg;

Unternehmerisches Wagnis (Risiko für die Nützlichkeit der Leistung)

Trägt der Dienstgeber

Trägt der Dienstgeber

Trägt der Werkunternehmer

Haftung

Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmer­haftpflicht­gesetzes

Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmer­haftpflicht­gesetzes

Für einen bestimmten Erfolg; Haftung nach allgemeinem Schadenersatzrecht;

Ist Vertretung erlaubt?

nein; die Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden

Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss aber die Regel sein

Ja, auch ohne Zustimmung des Werkbestellers

Weisungen des Dienstgebers

den persönlichen (Verhalten, Organisation der Arbeit) und sachlichen Weisungen unterworfen

nur den sachlichen Weisungen unterworfen

nur den sachlichen Weisungen unterworfen

Arbeitszeit, Arbeitsort

vom Dienstgeber geregelt; volle Einbindung in die betriebliche Organisation;

selbst zu bestimmen; fehlende Eingliederung in den Betrieb

selbst zu bestimmen

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

gegeben

gegeben

keine Fürsorgepflicht

Betriebsmittel

keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel

keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel

eigene Betriebsmittel

Die Abgrenzung der verschiedenen Verträge erfolgt nach dem Überwiegen der angeführten Kriterien. Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen echten und freien Dienstnehmern gemacht.