Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

Startups

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Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Service – Info- und Checklisten

Kapitalgesellschaften – Offenlegungspflichten

Kategorien: Info-Corner , Informationen

Kapitalgesellschaften, verdeckte Kapitalgesellschaften und größere Genossenschaften haben ihren Jahresabschluss offen zu legen. Verdeckte Kapitalgesellschaften sind unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. GmbH & Co. KG). Ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter keine Kapitalgesellschaft, so gelten die Bestimmungen für die GmbH. Grundsätzlich gilt § 277 Abs. 1 UGB, wonach Jahresabschluss und Lagebericht samt Bestätigungsvermerk innerhalb von neun Monaten vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung zum Firmenbuch eingereicht werden müssen. Innerhalb derselben Frist sind der Bericht des Aufsichtsrates, der Ergebnisverwendungsvorschlag und der Ergebnisverwendungsbeschluss einzureichen. Für bestimmte Gesellschaften gelten – abhängig von der Größe nach den Größenklassen des § 221 UGB – Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegung.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Gesellschaften welche Unterlagen zum Firmenbuch einzureichen haben:

Kapitalgesellschaft
Welche Unterlagen sind offen zu legen?

große AG

Jahresabschluss und Lagebericht
Jahresabschluss ist zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen
gegebenenfalls Corporate-Governance-Bericht
Bericht des Aufsichtsrates
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 277 UGB)

große GmbH

Jahresabschluss und Lagebericht gem. § 277 Abs. 1 UGB
gegebenenfalls Corporate-Governance-Bericht
Bericht des Aufsichtsrates
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 277 UGB)

kleine AG
mittelgroße AG
mittelgroße GmbH

verkürzte Bilanz
verkürzte GuV
verkürzter Anhang gemäß § 279 UGB

kleine GmbH

kein Lagebericht erforderlich
keine Verpflichtung, die GuV einzureichen
Bilanz und Anhang sind einzureichen
Verwendung von Formblättern ist ausreichend

Kleinstkapitalgesellschaft

kein Anhang erforderlich
Angabe Haftungsverhältnisse

Angabe von an die Geschäftsführung gewährten Krediten unter der Bilanz