Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

Startups

Kontaktieren Sie uns unverbindlich

Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Service – Info- und Checklisten

Kapitalgesellschaften – Größenklassen

Kategorien: Info-Corner , Informationen

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros) sind Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten. Kleinstgesellschaften müssen keinen Anhang aufstellen und der Strafrahmen für Zwangsstrafen halbiert sich. Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können allerdings keine Kleinstkapitalgesellschaften sein.

Kleine Kapitalgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei der drei genannten Merkmale nicht überschreiten.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der drei Merkmale kleiner Kapitalgesellschaften und überschreiten nicht zumindest zwei der drei Merkmale mittelgroßer Kapitalgesellschaften.

Einzelabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

0,35

0,7

10

Kleine Kapitalgesellschaften

5

10

bis 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

20

40

bis 250

Große Kapitalgesellschaften

Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Begebung von Aktien an einem geregelten Markt.

Stehen mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft, liegt eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses bei Überschreiten folgender Größenmerkmale vor:

Konzernabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kumulierte Jahresabschlüsse (Bruttomethode)

24

48

bis 250

Konsolidierte Jahresabschlüsse (Nettomethode)

20

40

bis 250

Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum). Maßgebliche Rechtsfolgen sind u.a. die fehlende Prüfungspflicht der kleinen GmbH sowie abgestufte Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs. Kleine GmbHs müssen auch keinen Lagebericht erstellen. Die Verpflichtung zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage von 10% des Stamm- bzw. Grundkapitals besteht nur bei großen Kapitalgesellschaften.

Die mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erhöhten Schwellenwerte sind erstmals auf Abschlüsse 2016 anzuwenden.