Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

Startups

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Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Service – Info- und Checklisten

Außergewöhnliche Belastungen

Kategorien: Info-Corner , Informationen
Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die private Lebensführung (ebenso wie die Sonderausgaben). Sie müssen

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen
  • und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen

Außergewöhnlichkeit

Die Art der Belastung ist höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst.

Zwangsläufigkeit

Ein Aufwand erwächst zwangsläufig, wenn sich eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger ihm aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Ein Aufwand beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach den Einkommens- und den Familienverhältnissen abgestuft. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz grundsätzlich auf das Einkommen angewendet.

höchstens 7.300 Euro 6 Prozent
mehr als 7.300 Euro 8 Prozent
mehr als 14.600 Euro 10 Prozent 
mehr als 36.400 Euro 12 Prozent

Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Weiters vermindert sich der Selbstbehalt, wenn die Einkünfte Ihres (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragener Partner sind und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt leben.

Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt

Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes

Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes sind mit einem Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes – im Umkreis von 80 km – keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.

Der Pauschalbetrag beträgt 110 Euro pro angefangenem Monat der Berufsausbildung. Höhere tatsächliche Kosten, z.B. Fahrtkosten oder Schulgeld, können nicht geltend gemacht werden. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen stellt bereits der Besuch eines mehr als 25 km vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar (gilt auch für Berufsschulen), wenn es keine näher gelegene Ausbildungsstätte gibt.

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.

 

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist:

  • Krankheitskosten:
    Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Aufwendungen für Heilbehelfe, Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung, Kosten für Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital.
  • Kurkosten:
    Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist
  • Kosten für ein Alters- oder P?egeheim oder für die häusliche Betreuung:
    Die Kosten für die Unterbringung in einem P?egeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit, P?ege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen. Dies gilt auch für die P?egestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder P?egeheim sowie für die Betreuung im Privathaushalt.
  • Begräbniskosten:
    nicht gedeckte Kosten (z.B. Sterbeversicherung, Nachlass) eines Begräbnisses stellen bis max. 10.000 Euro eine außergewöhnliche Belastung dar.

Für detaillierte Auskünfte betreffend Außergewöhnliche Belastungen kontaktieren Sie uns bitte!