Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

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Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Gastronomie-Info

Anpassungen im Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression für 2024

Oktober 2023

Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden (siehe auch Beitrag vom Oktober 2022), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten. Die Maßnahmen gegen die kalte Progression teilen sich dabei in zwei Bereiche. Erstens werden die Einkommensteuertarife um 2/3 der Inflationsrate jährlich automatisch angepasst. Zweitens hat die Abgeltung des verbleibenden Drittels mittels Ministerratsbeschlusses zu erfolgen. Für das Jahr 2024 wurde basierend auf den durchschnittlichen Inflationsraten der Monate Juli 2022 bis Juni 2023 eine auszugleichende Inflation von 9,90 % errechnet. Die Maßnahmen zur Abgeltung des verbleibenden Drittels durch Ministerratsbeschluss wurden unlängst in einem Ministerratsvortrag präsentiert und am 27. September 2023 im Ministerrat beschlossen. Sie sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen

Die Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen erfolgt durch eine weitergehende gestaffelte Anpassung der für die Anwendung der 1. bis 4. Tarifstufen maßgebenden Grenzbeträge in unterschiedlichem prozentuellem Ausmaß von 3,3 Prozentpunkten (1/3 von 9,9 %) an die Inflationsrate. Bei der ersten Tarifstufe beträgt die Anpassung dann insgesamt 9,6 %, bei der zweiten Tarifstufe in Summe 8,8 %, bei der dritten Tarifstufe insgesamt 7,6 % und bei der vierten Tarifstufe in Summe 7,3 %.

Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus werden um insgesamt 100 % an die Inflationsrate angepasst – zu 2/3 im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung und zu einem weiteren Drittel (d.h. um weitere 3,3 Prozentpunkte) durch den Ministerratsbeschluss.

Schließlich wird auch der Grundfreibetrag als Teil der Begünstigung durch den Gewinnfreibetrag von bisher 30.000 € auf 33.000 € angehoben. Maximal können ab 2024 also 4.950 € (15 % von 33.000) ohne weitere Voraussetzung wie begünstigte Investitionen vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden.

Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsanreize

Die weitere steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen soll zu positiven Leistungsanreizen beitragen und auch zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels führen. Beschlossen wurde demnach die Anhebung des monatlichen Freibetrags von 86 € auf 120 € sowie eine zeitlich befristete Festsetzung des monatlichen Freibetrags für die ersten 18 Überstunden mit 200 € im Monat.

Im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde der monatliche Freibetrag von derzeit 360 € auf 400 € angehoben.

Das Gesetz zur Verwendung des variablen Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression führt schließlich dazu, dass die im Zuge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 eingeführten steuerlichen Regelungen bzgl. Homeoffice-Tätigkeit der Arbeitnehmer unbefristet verlängert werden.

Entlastung von Kindern und Familien

Die vom Ministerrat beschlossene Erhöhung des Kindermehrbetrags von 550 € auf 700 € soll zur Entlastung von Kindern und Familien beitragen. Im Rahmen der Erhöhung der Zuschüsse zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten erfolgt die Verdoppelung des maximalen steuerfreien Zuschusses durch den Arbeitgeber zur Kinderbetreuung von 1.000 € auf 2.000 € für Kinder bis 14 Jahre. Überdies ist die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei, wenn die Einrichtung ebenso von betriebsfremden Kindern besucht wird. Das Gesetz soll im November im Parlament beschlossen werden.

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