Über uns

Wir sind seit Jahren eine erfolgreiche Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei und sehen uns als Partner unserer Klienten. Um die effizienteste und optimalste Lösung für die Anforderungen unserer Klienten zu erreichen wird jedes Unternehmen ganz persönlich und individuell analysiert und betreut. Wir sind Ihr Berater für Ihre individuelle Lösung.

Optimierte Steuern

Unser Ziel ist die absolute Optimierung Ihrer Steuerberechnungen und -abgaben. Unsere innovativen Lösungen berücksichtigen auch unternehmensinterne Prozesse, um den gesamten Steuer- und Abgabenbereich effizient zu optimieren. Profitieren auch Sie von unseren individuellen Lösungen.

Erfolgreiche Strategien

Mit unseren bereits erfolgreich eingesetzten Strategien und individuellen Lösungen begleiten wir Ihr Unternehmen. Von EPUs bis zu KMUs sind wir Ihr Partner bei Organisations- und Prozessänderungen, Unternehmensgründungen und -transaktionen, Umgründungen und bei außergerichtlichen Reorganisationsverfahren. Setzen Sie auf Erfolg mit unseren individuellen Lösungen.

Berufsgruppen-spezifisch

Wer sich heute selbständig macht - ob als Gewerbetreibender, Künstler oder als Freiberufler - hat eine Vielzahl von steuerlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen.

Apotheken / Ärzte

Gastronomie

Bau- & Baunebengewerbe

Startups

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Was wir anbieten

Steuerberatung

Die richtige Einschätzung steuerlicher Auswirkungen hat zunehmend wesentlichen Einfluss auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafverfahren sind ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei und wir sind uns sicher, Ihnen die bestmögliche Beratung in diesem Bereich bieten zu können.

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Basis des für die Führung eines Unternehmens erforderlichen Zahlenwerkes ist die Buchhaltung. Angepasst an die besonderen Bedürfnisse Ihres Unternehmens organisieren wir Ihr Rechnungswesen.

Jahresabschluss

Anhand von Bilanz-/Ergebnisanalysen können zielführende Maßnahmen entwickelt und chancenreiche Potenziale in Ihrem Unternehmen erkannt werden. Diese helfen Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Aktuelles

Gastronomie-Info

FAQ zum Energiekostenzuschuss – Update

März 2023

Um die Komplexität der Thematik Energiekostenzuschuss in den Griff zu bekommen, gibt es umfangreiche von der aws veröffentlichte FAQ (frequently asked questions). Der Fragenkatalog wurde zuletzt Ende Jänner 2023 aktualisiert (Fragenkatalog vom 27.1.2023). Ausgewählte bedeutsame Änderungen und Ergänzungen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Zulässige Berechnungsmethode für die Ermittlung der Energieintensität (2.6)

Zur Ermittlung der Energieintensität ist nur die Methode nach dem Produktionswert zulässig. Ein reines Abstellen auf den Produktionswert in der Förderrichtlinie ist bei der Ermittlung der Energieintensität daher möglich.

Förderungsfähigkeit von Fernwärme (3.6)

Fernwärme ist unabhängig von dem zur Erzeugung verwendeten Energiemix (d.h. auch wenn die Fernwärme zu 100 % aus Erdgas erzeugt wird) nicht förderungsfähig.

Berücksichtigung von Hedging-Verträgen (3.14)

Hedging-Verträge i.Z.m. dem Zukauf von Energie sind wie eine Versicherung zu werten und haben deshalb keine Auswirkungen auf den Arbeitspreis. Betroffen sind davon Konstellationen für den Zukauf von Energie, bei denen Hedging-Verträge zur Anwendung kommen. Die Verrechnung erfolgt dabei über den Energielieferanten und die Differenz zum tatsächlichen Verbrauch wird über einen Hedging-Vertragspartner abgewickelt.

Zusammenhang zwischen gewährtem Energiekostenzuschuss und Gewinn eines Unternehmens (3.20)

Der gewährte Zuschuss im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist steuerrechtlich relevant und wirkt daher gewinnerhöhend.

Definition von Bonuszahlungen i.Z.m. dem Verbot von Boni (3.41)

Unter Bonuszahlungen sind einmalige, nicht wiederkehrende Erfolgsprämien für außerordentliche Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu verstehen. Unerheblich ist dabei ihre Auszahlungsart. Gewinnausschüttungen sind von dem Verbot nicht betroffen.

Zusammenhang zwischen Zuschüssen aus dem NPO-Unterstützungsfonds und der Berechnung des Produktionswertes (4.8)

Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds sind nicht als "unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen" zu sehen und werden nicht als Umsatzerlöse bei der Berechnung des Produktionswertes berücksichtigt.

Aufbewahrungsdauer der Unterlagen i.Z.m. dem Antrag auf Energiekostenzuschuss (5.14)

Die Bücher und Belege sowie sonstige Unterlagen zur Antragsdokumentation für den Energiekostenzuschuss sind 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung aufzubewahren.

Bild: © Adobe Stock – M. Schuppich